Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen SchratTech (Simon Schratter), im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Auftraggeberinnen und Auftraggebern, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, für die Leistungen in den Bereichen „Bauen“ (Entwicklung und Erstellung) und „Betreiben“ (Wartung, Hosting und Support).
2. Leistungsumfang für Bauen und Betreiben
- Bauen: Der Leistungsumfang für die Erstellung von Software, Webseiten oder anderen IT-Lösungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Pflichtenheft. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- Betreiben: Die Betriebsleistungen (z. B. Hosting, Wartung, Updates, Monitoring) werden in einem separaten Service-Vertrag (SLA) oder Angebot definiert. Der Auftragnehmer erbringt diese Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Einsatz aktueller technischer Standards.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Leistungserbringung bestmöglich zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere:
- Die zeitgerechte Bereitstellung aller für die Umsetzung erforderlichen Informationen, Daten, Texte, Bilder und Zugangsdaten in verarbeitbarer Form.
- Die zeitgerechte Prüfung und Freigabe von Entwürfen und Meilensteinen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Fristen und Termine entsprechend. Daraus resultierender Mehraufwand kann vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.
4. Erreichbarkeitsfenster & Support
Die genauen Zeiten der Erreichbarkeit für Anfragen, Support und Störungsmeldungen im Rahmen des Betriebs (Erreichbarkeitsfenster) sowie die jeweiligen Reaktionszeiten werden individuell im jeweiligen Service-Level-Agreement (SLA) oder Wartungsvertrag mit dem Auftraggeber vereinbart.
Sofern keine gesonderte SLA-Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Bearbeitung von Anfragen im Rahmen der regulären Geschäftszeiten des Auftragnehmers nach dem Best-Effort-Prinzip, ohne Gewährleistung spezifischer Reaktions- oder Lösungszeiten.
5. Eskalationsweg
Sollten kritische Störungen im laufenden Betrieb auftreten oder Unstimmigkeiten in der Projektphase bestehen, gilt folgender Eskalationsweg:
- Stufe 1 (Regelbetrieb): Meldung des Vorfalls per E-Mail an: support@schrattech.at
- Stufe 2 (Dringende Störungen): Bei kritischen Systemausfällen innerhalb des im SLA definierten Erreichbarkeitsfensters ist eine telefonische Meldung unter +43 660 7269697 erforderlich.
- Stufe 3 (Management/Projektleitung): Sollte ein Problem in Stufe 1 und 2 nicht innerhalb der im SLA vereinbarten Reaktionszeit lösbar sein, erfolgt die direkte Abstimmung zwischen der Projektleitung des Auftraggebers und SchratTech zur Definition einer Sonderlösung.
6. Zahlungsbedingungen
- Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen und nach erfolgloser Mahnung die Leistungen (insbesondere den Betrieb/Hosting) bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
7. Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung
Gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG) wird auf den Rechnungen des Auftragnehmers Umsatzsteuer (MwSt.) weder ausgewiesen noch verrechnet.
8. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten diese Beschränkungen nur, soweit § 6 KSchG sie zulässt. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Fall unberührt.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalte (wie Texte, Bilder, rechtliche Dokumente), die vom Auftraggeber beigestellt werden. Die rechtliche Verantwortung für die erstellten Websites/Produkte (z. B. Impressum, Datenschutz) liegt beim Auftraggeber.
- Für Ausfälle von Diensten, die durch Dritte (z. B. Server-Provider, externe APIs) verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
9. Kündigungsfristen für den Betrieb
- Verträge über laufende Betriebsleistungen (Wartung, Hosting) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Sie können von beiden Seiten mit einer im SLA definierten Frist zum Monatsende schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt werden.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
10. Rechte an Code und Inhalten
- Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Werken (Design, individueller Code) für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
- Urheberrechte sowie Rechte an von SchratTech entwickelten Basiscode, Skripten oder Frameworks, die nicht exklusiv für den Auftraggeber entwickelt wurden, verbleiben beim Auftragnehmer.
- Die Rechte an den vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten (Logos, Texte, Bilder) verbleiben beim Auftraggeber.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Auf diese Rechtsbeziehung ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
- Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Graz vereinbart.